Das Fach Politik-Wirtschaft wird am THG von Klasse 8 bis Klasse 13 unterrichtet.
Dabei erwerben die Lernenden Kompetenzen in den Bereichen Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz.
In der Mittelstufe lernen die Schülerinnen und Schüler Grundelemente der sozialen Marktwirtschaft und der demokratischen Ordnung kennen. Dabei folgt der Unterricht den Prinzipien „vom Nahen zum Fernen“ und „vom Konkreten zum Abstrakten“.
Die Lernenden behandeln in der Klassenstufe 8 die Gegenstandsbereiche
Politische Entscheidungsprozesse im Nahbereich
Konsumentscheidungen Jugendlicher
und in den Klassenstufen 9 und 10 die Bereiche
Politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse auf Bundesebene
Unternehmen und Arbeitsbeziehungen
Verfassungsprinzipien und Wirtschaftsordnung
Europäische Union.
Die Oberstufe vermittelt vertiefte Kenntnisse über das politische System, über die Wirtschaft Deutschlands im Rahmen der Weltwirtschaft sowie über die Friedenssicherung im internationalen Rahmen.
Methoden- und Medienvielfalt sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven sind wichtige Merkmale des Unterrichts. Eine besonders bedeutsame Rolle spielt die Verwendung der modernen Informationstechnologien.
Erkundungen an politischen und wirtschaftlichen Lernorten sowie Einladungen von Experten in die Schule erweitern den Horizont der Lernenden. So findet beispielsweise zu allen die Schüler betreffenden Wahlen eine Diskussionsveranstaltung mit den jeweiligen Kandidaten statt.
Auch die Teilnahme an Simulations- und Planspielen vertieft die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, ebenso wie der Besuch von Ministerien in der Bundeshauptstadt
Durch den Unterricht im Fach Politik-Wirtschaft sollen – so formuliert es das Niedersächsische Schulgesetz – die Lernenden in die Lage versetzt werden, „die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerlicher Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen“.
Eine wichtige Einübung in die Übernahme staatsbürgerlicher Verantwortung ist z.B. die
Teilnahme an der „Juniorwahl“, die allen Lernenden die Möglichkeit eröffnet, schon einmal „probeweise“ an einer aktuellen Wahl teilzunehmen.