Der Musikunterricht bietet vielfältige Möglichkeiten der Annäherung an Musik und bezieht dabei individuelle und kollektive Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler mit ein. Sie lernen Musik in unterschiedlichen Formen und Zusammenhängen kennen, untersuchen Merkmale der Musik und üben das Lesen und Schreiben der „Musiksprache“ (Tonhöhe, Notenwerte, Akkorde, etc.). Am THG wird auch viel Wert auf Musikpraxis gelegt. Dabei spielen und üben die Schülerinnen und Schüler auf Instrumenten, verwenden die Stimme vielseitig oder bewegen sich zur Musik. So können sie die theoretischen Inhalte praktisch umsetzen und erleben Gemeinschaft in der Musik.

Inhalte des Musikunterrichts

  • Jahrgang 5/6: Instrumentenkunde, Musiktheorie (Noten, Rhythmus, Intervalle), Lied, Musik in Verbindung mit einem Programm, Musikerportrait, evtl. Tanz
  • Jahrgang 7/8: Rock-/Popsong, Bandinstrumente, Tonleitern, Dreiklänge, Musikstrukturen, Oper, Liedformen, Notenprogramm Musescore, Musikmarkt, evtl. Werbemusik, Hip-Hop
  • Jahrgang 9: Spiritual, Gospel und Blues, evtl. Jazz
  • Jahrgang 10: (Pop-)Stile des 20. und 21. Jh., Filmmusik oder Musical, Mittelalter/Renaissance
  • Jahrgang 11: Analysetechniken, Epochen: Barock, Klassik, Romantik, evtl. politische Musik, digitale Musik, Neue Musik
  • Jahrgang 12/13: Pflichtstücke und Themen nach den jeweiligen Abiturvorgaben. Diese kommen aus den Arbeitsfeldern „Gestaltung von Musik“, „Musik in ihren Strukturen“, „Musik in Verbindung mit Sprache, Szene, Bild, Film und Programm“, „Musik in ihren historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bezügen“

Lehrwerke

In den Jahrgängen 5 und 6 sowie in der Qualifikationsphase wird mit dem Buch Musik um uns gearbeitet. Für die Jahrgänge 7-10 steht aktuell noch das Lehrwerk Spielpläne zur Verfügung. Mit Beginn der 5. Klasse wird das Heft Elementare Musiklehre und Grundlagen der Harmonielehre angeschafft, das die Schülerinnen und Schüler über die gesamte Schulzeit hinweg als Nachschlagewerk begleitet. Zur Ergänzung wird mit passenden Notenauszügen und Themenheften gearbeitet.

Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

In der Gesamtnote beträgt das Verhältnis von schriftlicher Leistung zu mündlicher ca. 40:60. Die Bewertung orientiert sich an folgendem Bewertungsmaßstab:

Erreichte Punktzahl in % ab 0 ab 21 ab 45 ab 60 ab 74 ab 88
Note1 6 5 4 3 2 1
  • Klassenarbeiten: Im Regelfall wird pro Halbjahr eine Musikarbeit geschrieben, die eine Dauer von 45 min nicht überschreitet.
  • Mitarbeit im Unterricht: Zur Beurteilung können u.a. dienen:
    • sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch (dabei u.a. Kenntnisse in der Fachsprache und Sicherheit in deren Anwendung, Differenziertheit bei der Untersuchung von Musik)
    • Einüben und Vortragen von Musik, Szene oder Bewegungen (dabei u.a. Einfallsreichtum, Sicherheit und Qualität)
    • Konzentration und Ausdauer beim Hören von Musik
    • konstruktive und kooperative Mitarbeit bei Partner- oder Gruppenarbeitsphasen
    • Unterrichtsdokumentationen (Mappe)
    • Präsentationen, Referate, Vorträge
    • kurze schriftliche Lernkontrollen oder mündliche Überprüfungen

Sekundarstufe II

  • Jahrgang 11: Im Jahrgang 11 wird pro Halbjahr eine Musikklausur geschrieben. Die Dauer der Klausur beträgt maximal 90 min.In der Gesamtnote beträgt das Verhältnis von schriftlicher Leistung zu mündlicher ca. 40/60.
  • Jahrgang 12 und 13: Im 1. Semester schreiben die Prüflinge zwei Klausuren, alle anderen eine Klausur. In den übrigen Semestern wird eine Klausur pro Semester geschrieben, wobei die Klausur des 3. Semesters für die Prüflinge unter Abiturbedingungen erfolgt. In Abhängigkeit von Anzahl und Umfang der Klausur beträgt das Verhältnis von schriftlicher zu mündlicher Leistung 40/60 oder 50/50.