Leistungsbewertung

Das Verhältnis zwischen mündlicher und schriftlicher Leistung beträgt 50 zu 50.

Pro Schuljahr entspricht die Anzahl der Klassenarbeiten der jeweiligen Wochenstundenzahl. In Klasse 10 ersetzt eine Klausurersatzleistung, in der Regel ein Ovid-Projekt, die letzte Klassenarbeit. Die Dauer der schriftlichen Arbeiten ist gestuft: Bis Klasse 9 sind die Arbeiten in der Regel einstündig (etwa 40–70 Wörter bei einer Gesamtdauer von 45 Minuten); in Klasse 9 kann die Arbeitszeit je nach Format zwischen 45 und 90 Minuten liegen. In Klasse 10 werden zweistündige Arbeiten geschrieben; ab Klasse 11 kann die Bearbeitungszeit darüber hinausgehen.

Zur mündlichen Leistung zählen neben der aktiven Mitarbeit im Unterricht (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) auch Vokabel- und Grammatiktests, Referate, kreative Arbeiten, schriftliche Hausaufgabenkontrollen und weitere Beiträge. Die im Rahmen der Hausaufgaben erbrachten Leistungen werden gemäß dem Erlass „Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ gewürdigt, aber nicht mit Noten bewertet.

Für die Notenabgrenzung zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“ gilt: Ein „ausreichend“ wird erteilt, wenn in der Übersetzung höchstens 15 % Fehler vorliegen und im Aufgabenteil 40 % der Punkte erreicht wurden. Das Bewertungsverhältnis zwischen Übersetzung und Aufgaben beträgt 2:1. Ab Klasse 8 werden pro Schuljahr bis zu zwei „Grammatikarbeiten“ geschrieben, bei denen eine Gewichtung von 1:1 erfolgt.