Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste – was ist alles erlaubt?
THG-Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen informierten sich in Webinaren über die Gefahren bei WhatsApp und Co.
Smartphones und Messenger-Dienste sind ein selbstverständlicher und bedeutsamer Teil im Alltag von Kindern und Jugendlichen geworden. Aber ebenso ist bekannt: Beim Gebrauch dieser Anwendungen läuft längst nicht immer alles glatt. Um sich über die Gefahren der Sozialen Medien zu informieren und sich gegen Missbrauch zu wappnen, nahmen kürzlich alle 6. THG-Klassen an Webinaren der Rostocker Rechtsanwältin Gesa Stückmann teil, die in ihren Veranstaltungen schon seit Jahren speziell Schulklassen, Lehrer und Eltern über dieses brisante Thema aufklärt.
Schon in den 5. und 6. Klassen nutzen vielerorts weit mehr als 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler WhatsApp. Viele wissen dabei nicht, dass die beliebte App Status und Profilbild an Facebook sendet, sofern man dies nicht gezielt in den Einstellungen verhindert. Andere Messenger-Dienste, die diese Problematik nicht aufweisen, wie Threema oder Signal, werden dagegen nur selten genutzt, denn WhatsApp gilt als besonders angesagt bei Kindern und Jugendlichen und schließlich möchte man beim Klassenchat nicht außen vor sein.
Aber gerade die lockeren Datenschutzbestimmungen von WhatsApp können einigen Nutzern zum Verhängnis werden und nicht immer können Kinder und Jugendliche mit dieser App gleich verantwortungsbewusst umgehen, denn schließlich darf WhatsApp auch erst ab einem Alter von 16 Jahren und vorher nur mit Einwilligung der Eltern genutzt werden. Es bedarf also einer guten Portion Begleitung und Information von Seiten der Eltern, will man sein Kind nicht einfach drohenden Gefahren in Sozialen Netzwerke schutzlos ausliefern, nur fehlt es gerade daran wiederum vielfach.
Am Fallbeispiel eines Schülers, der Opfer von Cybermobbing geworden ist, verdeutlichte Gesa Stückmann, dass heutige Kinder und Jugendliche wegen der besonderen technischen Möglichkeiten der verschiedenen Anwendungen Fälle von Mobbing in verschärfter Form erleben müssen, denn Beschimpfungen und Beleidigungen enden meist nicht an der eigenen Haustür, so wie es in der Zeit vor der Digitalisierung der Fall war, sondern gehen wegen der Allgegenwärtigkeit der Sozialen Medien auch noch im eigenen Kinderzimmer weiter – und dies oft rund um die Uhr ohne Pause. Auch können Bilder von Kindern und Jugendlichen, die erst einmal im Internet gelandet sind, nicht einfach mehr gelöscht werden.
Doch was können Betroffene tun, um sich gegen solche Cyber-Attacken zu wehren? Auf jeden Fall gilt es, einen Screenshot als Beweis anzufertigen und natürlich sollte man sich Eltern und/oder Lehrern anvertrauen. Nur so können dann später eventuell auch Anwältinnen wie Frau Stückmann tätig werden. Über Abmahnungen an die Eltern der Täter können diese erste deutliche Grenzen setzen.
Eine für viele Webinar-Teilnehmer überraschende Erkenntnis war auch, dass schon minderjährige Kinder und Jugendliche für die Konsequenzen ihrer Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden können, nämlich dann, wenn Gerichte der Auffassung sind, dass die Täter sich über die Konsequenzen ihres Verhaltens bewusst waren, und dies wird unabhängig von einem bestimmten Alter beurteilt. So können Gerichte bei bestimmten Vergehen Urteile über drastische Schadensersatzzahlungen und/oder Schmerzensgelder fällen, die noch bis zu 30 Jahre Gültigkeit besitzen. Genug Zeit also für die Betroffenen, um sich das Geld von den Tätern mit Zins- und Zinseszinsen zurückzuholen.
Ein weiteres wichtiges Thema des Webinars war das Recht am eigenen Bild. Allzu oft wird dies in den Zeiten der Smartphones verletzt, weil Fotos und Videos von anderen angefertigt oder gar geteilt werden, ohne dass die Betroffenen vorher um ihre Erlaubnis gefragt werden. Oft landen diese Fotos dann freizugänglich im Netz oder es wird gar gezielt Missbrauch mit diesen betrieben, auch ohne dass die Urheber der Fotos dies vielleicht beabsichtigt hätten. Allerdings gilt hier dann der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so dass denjenigen, die das Recht am eigenen Bild verletzt haben, rechtliche Konsequenzen drohen. Insbesondere gilt dies für private Fotos, wie z.B. beim gegenwärtigen Trend von sogenannten „Sexy Selfies“, bei dem intime Fotos mit den Beziehungspartnern im Vertrauen geteilt werden. Dies mag an sich noch keinen Straftatbestand darstellen. Zum Problem werden solche Aufnahmen erst dann, wenn sie irgendwann doch weiterverbreitet werden, z. B. wenn die Beziehung im Streit endet und ein Partner sich mit der Verbreitung der Fotos am anderen rächen möchte.
Nicht zuletzt wurde im Webinar auch auf die Problematik hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche in Internetforen allzu leichtfertig ihre privaten Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer preisgeben. So gibt es immer wieder Fälle, bei denen Täter gezielt über Fake-Profile versuchen, an diese Daten zu gelangen, was in extremen Einzelfällen sogar schon zu Kindesentführungen geführt hat. Um solche Gefahren zu vermeiden, müssen heutige Internetnutzer sich darüber im Klaren sein, dass private Daten niemals preisgegeben werden dürfen und Kontaktanfragen von Unbekannten im Netz immer blockiert und gelöscht werden sollten.
Am Ende der 90-minütigen Veranstaltungen meldeten die Klassen viele positive Eindrücke zurück. Sie lobten insbesondere das interaktive Format, welches es ihnen erlaubte, zwischendurch auch Fragen stellen zu dürfen und sie fühlten sich insgesamt sehr gut informiert. Stellvertretend für viele lobte Amelie aus der 6c: „Ich bin froh, mehr über das Thema erfahren zu haben und weiß jetzt, worauf ich achten und was ich besser vermeiden sollte.“