Wer die Klasse 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen. Das Theodor-Heuss-Gymnasium nimmt in die Einführungsphase auch alle Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Wolfenbüttel auf, die den Erweiterten Sekundarabschluss I an einer Realschule (RS) oder Intergrierten Gesamtschule (IGS) erworben haben und einen höherwertigen Bildungsabschluss anstreben. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler halten wir in der Einführungsphase ergänzenden Unterricht zum Ausgleich von Kenntnisdefiziten in den Kernfächern Mathematik und Deutsch vor. Der Landkreis Wolfenbüttel bietet dazu als freiwillige Leistung allen seinen Schülerinnen und Schülern, die eine gymnasialen Oberstufe im Kreisgebiet besuchen, Fahrtkostenerstattung an.
Wer die Einführungsphase erfolgreich durchläuft kann in der Qualifikationsphase nach zwei weiteren Jahren die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, erwerben oder nach nur einem weiteren Schuljahr den schulischen Teil der Fachhochschulreife, einen Teil des „Fachabiturs“, erreichen. In der gymnasialen Oberstufe bietet das Theodor-Heuss-Gymnasium in Kooperation mit den beiden anderen Wolfenbüttler Gymnasien vielfältige Möglichkeiten zur Bildung persönlicher Schwerpunkte an. Unser Ziel ist die Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung und der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens. Dabei wird verstärkt Wert auf das selbstständige Lernen und die Bereitschaft gelegt, sich aktiv in das Unterrichtsgeschehen einzubringen. Unsere Kursgrößen bieten gute Bedingungen für die Vorbereitung auf die Abiturprüfung.
Über Strukturen und Inhalte der gymnasialen Oberstufe sowie über die aktuellen Verordnungen aus dem Niedersächsischen Kultusministerium informiert diese Rubrik.
Entschuldigungen und Beurlaubungen
Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Unterricht zu besuchen, so ist am ersten Tag, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr, ein Anruf im Sekretariat der Schule mit einer entsprechenden Krankmeldung erforderlich. Nach überstandener Krankheit wird der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer (Jg.11), bzw. der Tutorin oder dem Tutor (Jg.12 und Jg.13) eine formal saubere, schriftliche Bitte um Entschuldigung zusammen mit einem sogenannten Entschuldigungszettel vorgelegt. Dieser ist bei IServ im öffentlichen Dateiordner „Public“ unter dem Namen „Sek 2-11-13 Mitteilung über entschuldigtes Fehlen, Schüler. pdf“ zu finden. Wird Entschuldigung gewährt, unterschreibt die Lehrkraft den Entschuldigungszettel und dieser dient allen Kursleiterinnen und Kursleitern gegenüber als Nachweis entschuldigter Fehlzeiten. Er ist diesen innerhalb von 10 Tagen unaufgefordert vorzulegen und anschließend bis zum Semesterende aufzubewahren.
Im Falle von vorhersehbaren Terminen (Arzttermin, Vorstellungsgespräch, Führerscheinprüfung,…) ist im Vorfeld ein Antrag auf Beurlaubung statt einer Bitte um Entschuldigung zusammen mit einem Entschuldigungszettel vorzulegen.
Stehen am Krankheitstag terminierte Klausuren, Referate oder Abgaben an, ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit beizubringen. Ansonsten kann die versäumte Leistung mit 00 Punkten bewertet werden. Mit einer solchen Bescheinigung besteht die Möglichkeit einer Nachschrift oder zum Erbringen einer Ersatzleistung.
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Stand: September 2021